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VG Berlin, 01.04.1992 - 1 A 158.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auferlegung von Rundfunkgebühren für durch die Justizvollzugsanstalten ausgegebene Rundfunkgeräte; Entrichtung einer Fernsehgebühr für das Bereithalten jedes Fernsehgeräts ; Begriff des Rundfunkteilnehmers; Maßgebliches Nutzungsrecht und Bestimmungsrecht für die in den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Arnsberg, 31.08.1988 - 3 K 544/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 2 S 88/01
Autoradio: Gebührenpflicht des Leasinggebers
Dem steht es gleich, wenn für das Rundfunkgerät vom Betreffenden eine eigenständige verbindliche Benutzungsregelung getroffen werden kann (dazu VGH BW, Urteil vom 7.8.1992, VBlBW 1993, 11; vgl. ferner Grupp, Grundfragen des Rundfunkgebührenrechts, 1983, 109; VG Berlin, Urteil vom 1.4.1992 - 1 A 158.90 -). - VG Freiburg, 24.04.2002 - 2 K 701/01
Häftling als Rundfunkteilnehmer
Das von der beklagten Rundfunkanstalt zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 31.08.1988 - 3 K 544/88 - (JURIS) und das von dem OVG Berlin aufgehobene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 01.04.1992 - 1 A 158.90 - (JURIS), die maßgeblich auf dieses Bestimmungsrecht und auf die Eigentümerstellung der Justizvollzugsanstalt (bzw. des Landes) abstellen, verkennen jedoch, dass die Justizvollzugsanstalt bei ihrer Entscheidung nicht völlig frei ist, d.h. von der Beschaffung von Hörfunkgeräten und deren Aushändigung an Strafgefangene nicht einfach nach Belieben absehen kann.